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Wiedereintritt in die kath. Kirche

Sie waren bereits früher katholisch, haben sich aber vor einiger Zeit zum Austritt entschlossen. Inzwischen hat sich Ihre Sicht geändert: Sie möchten wieder in die katholische Kirche eintreten – die Tür steht für Sie offen!

Sie haben bei einer staatlichen Behörde Ihren Kirchenaustritt erklärt. Die Kirche nimmt diesen öffentlich erklärten Austritt ernst und wertet ihn als eine bewusste Distanzierung von der Kirche.

Wir freuen uns jedoch, wenn Sie einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden haben und den Weg zurück in die kirchliche Gemeinschaft suchen. Ihr Wiedereintritt ist somit eine Versöhnung mit der Kirche.

Wir möchten die Gelegenheit aufgreifen, Sie zu einem Gesprächsprozess einzuladen. Für diese Vorbereitungszeit ist keine feste Dauer vorgesehen.

Die Aufnahme erfolgt in der Regel in einem kleinen Gottesdienst - im kleinen Kreis, mit Menschen, die Ihnen wichtig sind - bei dem wir gemeinsam Ihres Glaubenswegs und der dabei wichtigen Menschen und Situationen gedenken, das Glaubensbekenntnis sprechen und das Vater Unser beten.

Die Information über Ihren Wiedereintritt wird dann an die zuständigen kirchlichen und staatlichen Meldestellen weitergeleitet.

Für den Wiedereintritt selbst fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Sobald Sie der katholischen Kirche wieder angehören, sind Sie allerdings gegebenenfalls (wieder) verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Für die Zeit, die sie ausgetreten waren, müssen Sie aber keine Kirchensteuern nachzahlen.

Ihr erster Schritt: 

Nehmen Sie bitte mit einem unserer Priester Kontakt auf. Wir vereinbaren kurzfristig einen Gesprächstermin, bei dem wir Ihr Anliegen und alle Fragen auf dem Weg in die katholische Kirche miteinander besprechen.