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Änderung der Gottesdienstordnung ab Sonntag, 27. März

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Datum:
11. März 2022
Von:
Benjamin Floer

Änderung der Gottesdienstordnung ab Sonntag, 27. März

Seit 03.05.2020 gibt es in unserem Seelsorgebereich eine pandemiebedingte Sondergottesdienstordnung. Seitdem wurden am Sonntagvormittag in den großen Kirchen (St. Michael und St. Laurentius) 2 Messen hintereinander gefeiert, um den Abstandsregeln Rechnung zu tragen. Dies wird sich zum 27. März aus mehreren Gründen ändern:

1. Durch den plötzlichen krankheitsbedingten Ausfall von Kpl. Figura stehen nur Pfr. Knab und Pfr. Kerkhoff zur Verfügung, wobei letzterer nur subsidiär tätig ist. Da nicht absehbar ist, wann sich die Situation ändert, brauchen wir eine Gottesdienstordnung, die zur Not von einem Priester (und einem Kirchenmusiker – siehe unten!) erfüllt werden kann. Ansonsten können Fehlzeiten (Krankheit/ Urlaub) nicht aufgefangen werden. Aufgrund der Fahrzeiten müssen die Messzeiten 45 Min. auseinander liegen.

2. Die Stelle der Seelsorgebereichskirchenmusikers ist seit 01.08.2020 unbesetzt. Der Burscheider Musiker Herr Vallo kann die Vertretung nur bedingt übernehmen. Es wird immer schwerer, geeignete Honorarkräfte für Vertretungen zu finden. Wir haben schon an mehreren Sonntagen Gottesdienste ohne musikalische Begleitung feiern müssen.

3. Die Coronaregeln und der Verlauf der Pandemie haben sich verändert. Bereits seit Herbst 2021 ist es möglich, in den Kirchen einen „3-G-Bereich“ einzurichten, in dem Personen ohne Abstand nebeneinander sitzen können, sofern sie einen 3-G-Nachweis haben. Diese Regel wenden wir ab 27.03. in den Kirchen an. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.

 

Ab 27. März gilt SA/SO folgende Gottesdienstordnung:

Samstag, 17.00 Uhr: Vorabendmesse in St. Apollinaris, Grunewald

Samstag, 18.30 Uhr: Vorabendmesse in Liebfrauen, Hilgen

Sonntag, 9.30 Uhr: Hl. Messe in St. Michael, Wermelskirchen

Sonntag, 11.15 Uhr: Hl. Messe in St. Laurentius, Burscheid

- Bitte denken Sie an den 3-G-Nachweis (Impfung, Genesenenstatus oder Testnachweis, der nicht älter als 24 Std. ist) für den entsprechenden Bereich! Mögliche Änderungen, wie in den Medien ab 20.03. angekündigt, sind noch nicht berücksichtigt.

- Wichtig: An Feiertagen (Ostersonntag, Ostermontag) wird es eine besondere Gottesdienstordnung geben, die alle 4 Kirchen berücksichtigt.